AGB — Creator Terms
Stand: Juli 2026
Betreiberin der Plattform VIBEFISH ist die Vibefish UG (haftungsbeschränkt) i.G. (nachfolgend „VIBEFISH“).
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Nutzung der Plattform „VIBEFISH“ durch Creator (nachfolgend „Nutzer“).
(2) VIBEFISH betreibt eine digitale Plattform zur Analyse öffentlich zugänglicher Social-Media-Daten sowie zur Vermittlung und Unterstützung von Kooperationen zwischen Nutzern und Unternehmen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VIBEFISH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu (§ 305 Abs. 2 BGB).
§ 2 Vertragsschluss und Registrierung
(1) Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung voraus.
(2) Mit Abschluss des Registrierungsprozesses und Zustimmung zu diesen AGB kommt ein Nutzungsvertrag zwischen VIBEFISH und dem Nutzer zustande.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.
§ 3 Leistungen von VIBEFISH
(1) VIBEFISH stellt eine Plattform zur Verfügung, die insbesondere folgende Leistungen umfasst:
- Analyse und Strukturierung von Social-Media-Daten
- Erstellung von Creator-Profilen und Insights
- Vermittlung von Kooperationen
- Unterstützung bei der Monetarisierung
(2) VIBEFISH ist berechtigt, Umfang und Funktionalität der Plattform jederzeit anzupassen, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder wirtschaftlichen Erfolg besteht nicht.
§ 4 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Plattform nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Angaben und Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
(3) Der Nutzer darf die Plattform nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht zur Umgehung von Vergütungsansprüchen von VIBEFISH.
§ 5 Selbstständigkeit
(1) Der Nutzer handelt als selbstständiger Unternehmer.
(2) Durch die Nutzung der Plattform wird kein Arbeits-, Dienst- oder Gesellschaftsverhältnis begründet.
§ 6 Attribution von Kooperationen
(1) VIBEFISH erbringt Leistungen zur Anbahnung und Unterstützung von Kooperationen.
(2) Eine Kooperation gilt als durch VIBEFISH beeinflusst („attributierbar“), wenn insbesondere:
- ein Kontakt über die Plattform zustande kommt;
- der Nutzer über VIBEFISH vorgeschlagen oder gelistet wird;
- Daten, Analysen oder Empfehlungen von VIBEFISH zur Auswahl beitragen;
- ein Auftraggeber den Nutzer über VIBEFISH identifiziert.
(3) Eine Mitursächlichkeit von VIBEFISH ist ausreichend.
(4) Bei Zweifeln erfolgt eine Bewertung nach objektiven Umständen des Einzelfalls.
§ 7 Vergütung und Beteiligung
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, VIBEFISH an Einnahmen aus attributierbaren Kooperationen zu beteiligen.
(2) Die Beteiligung beträgt:
- bis zu 25 % im ersten Jahr
- bis zu 20 % im zweiten Jahr
- bis zu 15 % im dritten Jahr
(3) Maßgeblich sind die Netto-Einnahmen des Nutzers.
(4) Die Beteiligung entsteht unabhängig davon, ob die Kooperation über die Plattform oder außerhalb abgewickelt wird.
(5) VIBEFISH ist berechtigt, Vergütungsansprüche mit offenen Forderungen zu verrechnen (§ 387 BGB).
§ 8 First-Look-Prinzip
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, VIBEFISH über eingehende Anfragen für Kooperationen zu informieren.
(2) VIBEFISH erhält die Möglichkeit, innerhalb einer angemessenen Frist (regelmäßig bis zu 5 Werktage) zu entscheiden, ob die Kooperation über die Plattform abgewickelt wird.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, ist der Nutzer berechtigt, die Kooperation eigenständig abzuschließen.
§ 9 Reporting und Nachweise
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, VIBEFISH auf Anfrage über relevante Kooperationen und daraus erzielte Einnahmen zu informieren.
(2) VIBEFISH ist berechtigt, geeignete Nachweise zu verlangen.
(3) Der Nutzer hat hierbei seine berechtigten Interessen und Geschäftsgeheimnisse zu berücksichtigen.
§ 10 Umgehungsverbot
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, Maßnahmen zu unterlassen, die darauf abzielen, Vergütungsansprüche von VIBEFISH zu umgehen.
(2) Kooperationen, die auf Leistungen von VIBEFISH zurückzuführen sind, bleiben provisionspflichtig.
§ 11 Nutzungsrechte und Inhalte
(1) Der Nutzer bleibt Inhaber seiner Inhalte.
(2) Der Nutzer räumt VIBEFISH das nicht-exklusive Recht ein, Inhalte zu analysieren und im Rahmen der Plattform zu verwenden.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) VIBEFISH ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit angemessener Frist zu kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt (§ 314 BGB).
§ 13 Nachlauf
Kooperationen, die innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung zustande kommen und auf Aktivitäten von VIBEFISH zurückzuführen sind, können weiterhin provisionspflichtig sein.
§ 14 Haftung
(1) VIBEFISH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 309 Nr. 7 BGB).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VIBEFISH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen des Nutzers ist ausgeschlossen.
§ 15 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 16 Änderungen der AGB
(1) VIBEFISH ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers zumutbar ist.
(2) Änderungen werden dem Nutzer rechtzeitig mitgeteilt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von VIBEFISH.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt (§ 306 BGB).